Mathie Consulting: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Home

Personality

Biography

Services

Consulting

Marketing

Case study

Success Monitoring

Conferences

References

Contact

Datenschutz

AGB

Impressum

Domains

Grafikversion

§ 1  -  Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil eines jeden Beratungsabkommens, gleichgültig, ob es in schriftlicher oder mündlicher Form zustande gekommen ist.

2. Die Mathie Consulting ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner ganz oder teilweise durchführen zu lassen.

3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Unternehmensberater auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrags notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

5. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmensberater bedingt, dass der Berater über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen umfassend informiert wird.

6. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bedingungen nicht.

§ 2  -  Geltungsbereich und Umfang

Diese Geschäftsbedingungen gelten in jedem Fall, außer wenn ihre Gültigkeit ausdrücklich und schriftlich vor Erteilung des Beratungsauftrags außer Kraft gesetzt und ihre Außerkraftsetzung von der Mathie Consulting bestätigt wurde.

Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind rechtsgültig, sobald sie vom Auftragsgeber mündlich oder schriftlich erteilt worden sind und unterliegen ab dem Moment ihrer Rechtsgültigkeit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jederzeit vom Auftraggeber angefordert werden können.

Die Nicht-Anforderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt stillschweigendes Einverständnis mit denselben voraus.

§ 3  -  Umfang des Beratungsauftrages

Der Umfang des Beratungsauftrages wird zwischen dem Auftraggeber und der Mathie Consulting vereinbart. Die Erweiterung des Beratungsauftrages im Laufe der Beratung durch den Auftraggeber zieht zwangsläufig eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich.

§ 4  -  Berichterstattung

Der Unternehmensberater verpflichtet sich, über seine Arbeit mündlich oder schriftlich Bericht zu erstatten. Am Ende des Beratungsauftrages wird das Resultat seiner Arbeit entweder in Form eines schriftlichen Berichtes oder einer Präsentation dem Auftraggeber vorgelegt. Mit dieser Vorlage endet der Beratungsauftrag.

§ 5  -  Schutz des geistigen Eigentums des Unternehmensberaters

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von der Mathie Consulting, ihren Mitarbeitern und  Kooperationspartnern erstellten Unterlagen in gleich welcher Form nur für Erfüllung des Auftrags Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art und Form des Unternehmensberaters an Dritte der schriftlichen Zustimmung der Mathie Consulting. Eine Haftung der Mathie Consulting dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.

Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Unternehmensberaters zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die Mathie Consulting zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

Das Urheberrecht an den im Rahmen des Beratungsauftrages erbrachten Leistungen verbleibt im Besitz der Mathie Consulting.

Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum der Mathie Consulting sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Beratungsabkommen bezeichnetem Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadensersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung in der Höhe des durch die Weitergabe der Informationen bei der Mathie Consulting entstandenen wirtschaftlichen Schadens zu leisten.

§ 6  -  Mängelbeseitigung, Gewährleistung und Haftung

Der Unternehmensberater ist berechtigt und verpflichtet, ihm nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Beratungsleistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzen. Diese Gewährleistungspflicht umfasst den Zeitraum von 3 Monaten nach Erbringung der Leistung.

Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Unternehmensberater zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt 3 Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung.

Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Unternehmensberaters zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.

Die Mathie Consulting übernimmt keine Haftung für wirtschaftliche Schäden oder Folgeschäden des Auftraggebers im Anschluss an den Beratungsauftrag. Im Rahmen des Beratungsauftrages werden Unternehmens- und Marktdaten analysiert und ein Vorschlag von durch den Auftraggeber zu ergreifenden Maßnahmen erarbeitet. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Maßnahmen und ihre Konsequenzen liegen ausschließlich beim Auftraggeber.

§ 7  -  Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Der Unternehmensberater, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

Nur der Auftraggeber kann den Unternehmensberater von seiner Schweigepflicht entbinden.

Der Unternehmensberater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

Der Unternehmensberater ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Unternehmensberater gewährleistet gemäss den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.

§ 8  -  Honoraranspruch

Die Mathie Consulting hat als Gegenleistung zur Erbringung der Beratungsleistung Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Die Höhe dieses Honorars wird vor der Auftragserteilung mit dem Auftraggeber vereinbart.

Wird die Ausführung des Auftrages nach der Erteilung durch den Auftraggeber verhindert, so bleibt der Anspruch der Mathie Consulting auf das vereinbarte Honorar bestehen.

Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf seiten der Mathie Consulting einen triftigen Grund darstellen, so hat sie nur Anspruch auf ihren den bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung die bisher erbrachten Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind.

Die Mathie Consulting kann die Fertigstellung der Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Beanstandungen der Arbeiten des Unternehmensberaters berechtigen nicht zur Zurückhaltung einer der Mathie Consulting zustehenden Vergütung.

§ 9  -  Zahlungsmodalitäten

Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Zahlungsmodalität die Begleichung der Rechnung innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto.

§ 10  -  Beanstanden von Rechnungen

Beanstandungen einer Rechnung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher Form an die Mathie Consulting gerichtet werden. Wird innerhalb dieser Frist keine Beanstandung in der oben angegebene Form eingereicht, wird stillschweigendes Einverständnis des Auftraggebers mit der Rechnung und ihrem Inhalt vorausgesetzt.

Die Beanstandung einer Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums.

§ 11  -  Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für den Beratungsauftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt belgisches Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Eupen.

.

Dezember 2002

.

Seitenanfang