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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 - Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil
eines jeden Beratungsabkommens, gleichgültig, ob es in schriftlicher
oder mündlicher Form zustande gekommen ist.
2. Die Mathie Consulting ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch
sachverständige Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche
Kooperationspartner ganz oder teilweise durchführen zu lassen.
3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen
Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem
Geschäftssitz ein ungestörtes, dem raschen Fortgang des
Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Unternehmensberater auch ohne
dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des
Beratungsauftrags notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden
und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die
für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für
alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit
des Beraters bekannt werden.
5. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem
Unternehmensberater bedingt, dass der Berater über vorher durchgeführte
und/oder laufende Beratungen umfassend informiert wird.
6. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die
Wirksamkeit der verbleibenden Bedingungen nicht.
§ 2 - Geltungsbereich und Umfang
Diese Geschäftsbedingungen gelten in jedem Fall, außer wenn ihre
Gültigkeit ausdrücklich und schriftlich vor Erteilung des
Beratungsauftrags außer Kraft gesetzt und ihre Außerkraftsetzung von
der Mathie Consulting bestätigt wurde.
Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind rechtsgültig,
sobald sie vom Auftragsgeber mündlich oder schriftlich erteilt worden
sind und unterliegen ab dem Moment ihrer Rechtsgültigkeit diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jederzeit vom Auftraggeber
angefordert werden können.
Die Nicht-Anforderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt stillschweigendes Einverständnis mit denselben voraus.
§ 3 - Umfang des Beratungsauftrages
Der Umfang des Beratungsauftrages wird zwischen dem Auftraggeber und
der Mathie Consulting vereinbart. Die Erweiterung des
Beratungsauftrages im Laufe der Beratung durch den Auftraggeber zieht
zwangsläufig eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich.
§ 4 - Berichterstattung
Der Unternehmensberater verpflichtet sich, über seine Arbeit mündlich
oder schriftlich Bericht zu erstatten. Am Ende des Beratungsauftrages
wird das Resultat seiner Arbeit entweder in Form eines schriftlichen
Berichtes oder einer Präsentation dem Auftraggeber vorgelegt. Mit
dieser Vorlage endet der Beratungsauftrag.
§ 5 - Schutz des geistigen Eigentums des Unternehmensberaters
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge
des Beratungsauftrages von der Mathie Consulting, ihren Mitarbeitern
und Kooperationspartnern erstellten Unterlagen in gleich welcher
Form nur für Erfüllung des Auftrags Verwendung finden. Insbesondere
bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher
Äußerungen jeglicher Art und Form des Unternehmensberaters an Dritte
der schriftlichen Zustimmung der Mathie Consulting. Eine Haftung der
Mathie Consulting dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Unternehmensberaters zu
Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß
berechtigt die Mathie Consulting zur fristlosen Kündigung aller noch
nicht durchgeführten Aufträge.
Das Urheberrecht an den im Rahmen des Beratungsauftrages erbrachten Leistungen verbleibt im Besitz der Mathie Consulting.
Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges
Eigentum der Mathie Consulting sind, gilt das Nutzungsrecht derselben
auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des
Auftraggebers und nur in dem im Beratungsabkommen bezeichnetem Umfang.
Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des
Unternehmens, aber auch die kurzfristige Überlassung zu
Reproduktionszwecken zieht Schadensersatzansprüche nach sich. In einem
solchen Fall ist volle Genugtuung in der Höhe des durch die Weitergabe
der Informationen bei der Mathie Consulting entstandenen
wirtschaftlichen Schadens zu leisten.
§ 6 - Mängelbeseitigung, Gewährleistung und Haftung
Der Unternehmensberater ist berechtigt und verpflichtet, ihm
nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner
Beratungsleistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber
hiervon in Kenntnis zu setzen. Diese Gewährleistungspflicht umfasst den
Zeitraum von 3 Monaten nach Erbringung der Leistung.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln,
sofern diese vom Unternehmensberater zu vertreten sind. Dieser Anspruch
erlischt 3 Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung.
Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Unternehmensberaters zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.
Die Mathie Consulting übernimmt keine Haftung für wirtschaftliche
Schäden oder Folgeschäden des Auftraggebers im Anschluss an den
Beratungsauftrag. Im Rahmen des Beratungsauftrages werden Unternehmens-
und Marktdaten analysiert und ein Vorschlag von durch den Auftraggeber
zu ergreifenden Maßnahmen erarbeitet. Die Verantwortung für die
Durchführung dieser Maßnahmen und ihre Konsequenzen liegen
ausschließlich beim Auftraggeber.
§ 7 - Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Der Unternehmensberater, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen
Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im
Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden,
Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl
auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
Nur der Auftraggeber kann den Unternehmensberater von seiner Schweigepflicht entbinden.
Der Unternehmensberater darf Berichte, Gutachten und sonstige
schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten
nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und beigezogenen
Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages.
Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur
Auskunftserteilung besteht.
Der Unternehmensberater ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Beratungsauftrages zu
verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der
Unternehmensberater gewährleistet gemäss den Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.
§ 8 - Honoraranspruch
Die Mathie Consulting hat als Gegenleistung zur Erbringung der
Beratungsleistung Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars
durch den Auftraggeber. Die Höhe dieses Honorars wird vor der
Auftragserteilung mit dem Auftraggeber vereinbart.
Wird die Ausführung des Auftrages nach der Erteilung durch den
Auftraggeber verhindert, so bleibt der Anspruch der Mathie Consulting
auf das vereinbarte Honorar bestehen.
Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf seiten
der Mathie Consulting einen triftigen Grund darstellen, so hat sie nur
Anspruch auf ihren den bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des
Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung die bisher
erbrachten Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind.
Die Mathie Consulting kann die Fertigstellung der Leistung von der
vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen.
Beanstandungen der Arbeiten des Unternehmensberaters berechtigen nicht
zur Zurückhaltung einer der Mathie Consulting zustehenden Vergütung.
§ 9 - Zahlungsmodalitäten
Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Zahlungsmodalität die
Begleichung der Rechnung innerhalb von 8 Kalendertagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto.
§ 10 - Beanstanden von Rechnungen
Beanstandungen einer Rechnung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie
innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher Form
an die Mathie Consulting gerichtet werden. Wird innerhalb dieser Frist
keine Beanstandung in der oben angegebene Form eingereicht, wird
stillschweigendes Einverständnis des Auftraggebers mit der Rechnung und
ihrem Inhalt vorausgesetzt.
Die Beanstandung einer Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums.
§ 11 - Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für den Beratungsauftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt belgisches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Eupen.
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INFORMATIONSARCHITEKT
Wieso Informationsarchitekt? Was hat das Web mit Plänen und Steinen zu tun? Mit Konstruktion und Räumen, mit Häusern und Städten? |
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GO EAST INTERNATIONAL
GoEast International bringt chinesische und europäische Unternehmen zusammen. Mathie Consulting ist einer der Gründungspartner. |
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SUCCESS MONITORING
Nur wenn Sie wissen, was auf Ihrer Website passiert, können Sie sie für
den Besucher interessant und für Sie rentabel gestalten. |
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TALK2US
Talk2Us, die Internet-Full Service-Agency unter
Mitwirkung von Mathie Consulting steht für professionellen Service rund
um das Internet.
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